Aufgaben und Leistungen

Welche Aufgaben und Leistungen erfüllt der SiGeKo?

Hier finden Sie eine Übersicht der Aufgaben und Leistungen des Koordinators

Was macht ein SiGeKo überhaupt?

Ein Koordinator muss sich stets aktiv für die Arbeitssicherheit einsetzten, beratend bei Fragen zur Seite stehen und mögliche Gefahren, insbesondere Gewerks-übergreifende Risiken, erkennen und diesen entgegenwirken. Der Koordinator unterstütz daher maßgeblich die Beteiligten bei der Prüfung und Implementierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

Die Mitarbeit beginnt bereits bei der Planungsphase. Gibt es beispielsweise verschiedene Gewerke oder Tätigkeiten sowie Einflüsse in Baustellennähe, die miteinander im Konflikt stehen, muss der Koordinator die jeweilige Wechselwirkung betrachten und koordinieren.

Der Koordinator erstellt und versendet (mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle) die Vorankündigung an die jeweilige Arbeitschutzbehörde.

Im zu erstellenden SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) sowie der Bauordnung werden alle relevanten Abläufe, Risiken, Vorschriften und Lösungen dargestellt und beschrieben.

In der Ausführungsphase liegt das Augenmerk des Koordinators insbesondere auf die möglichen übergreifenden Gefahren / Wechselwirkungen, Gefahr im Verzug, dem Vermitteln der auf der Baustelle gültigen Bauordnung und SiGe-Plans sowie die Kontrolle der ordnungsgemäß ausgeführten Arbeitsverfahren und natürlich der Einhaltung der Maßnahmen der Baustellenverordnung nach den Grundsätzen § 4 des ArbSchG.

Koordinierung beinhaltet:

Informationen verständlich verfügbar machen

Aufeinander abstimmen der erforderlichen Maßnahmen

Beratung bei der Auswahl der erforderlichen Maßnahmen

Organisation der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Koordination der Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber

Das bedeutet nicht, dass eine Überwachung der Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten, die durch den einzelnen Arbeitgeber zu treffen sind!

Aufgaben des Koordinators in der Planungsphase:

Koordinierung nach den Grundsätzen § 4 Arbeitsschutzgesetz

Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen durch die Arbeit auf und an der Baustelle

Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.

Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und ggf. Anpassung an den Planungsprozess

Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.

Erstellen einer Baustellenordnung.

Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen

Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Beratung bei der Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen

Beratung bei der Erstellung des Bauzeitenplanes hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Mitwirken bzw.  Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

Aufgaben des Koordniators in der Ausführungsphase:

Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.

Koordinieren nach den allgemeinen Grundsätze § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.

Information über Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).

Organisieren von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.

Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber

Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.

Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.

Unverbindlich Anfragen

Sie planen gerade Ihr Bauvorhaben oder stehen schon kurz vor dem Startschuss!? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Tipp: Wenn Sie ein möglichst schnelles Feedback und Angebot für Ihr Bauvorhaben benötigen, senden Sie uns bitte nachfolgende Informationen zu Ihrem Bauprojekt:

Übersichtspläne und Art des BV, Name und Anschrift des Bauherr/Auftraggeber, die Objektadresse, die geplante Bauzeit/Baustart und falls bereits vorhanden ein Bauzeitenplan. Sofern gewünscht, senden Sie uns ebenfalls noch die gewünschte Anzahl an Begehungen/Baustellenbesuchen inkl. Protokolierung (zum Beispiel wöchentlich, zwei-wöchentlich)